\section{Fernabsatzverträge} %Gesetzliche Leistungen % %Arbeitszeit: 48h %Jahresurlaub: 24 WTage (6 Tage), 20 WTage (5 Tage) %Mindestlohn 8,84 Für wen gelten die Vorschriften? Waren etc. zwischen Unternehmer u. Verbraucher. \\ Widerrufsrecht 14 Tage außer Unternehmer ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. dann 1 Jahr + 14 Tage. \\ Verbraucher trägt Rücksendekosten außer anders von Unternehmer geregelt. \\ \section{Geld, Kredit} Dispositionskredit $\Rightarrow$ Konto ins Minus bringen \\ Electronic Cash Verfahren $\Rightarrow$ $0,3\%$ vom Umsatz, mind. $0,08eur$ \\ Charge card: bestimmter Zeitpunkt/Monatsende an dem die Kreditkarte belastet wird. \\ \subsection{Zahlungsarten} E-Payment, Kreditkarte, Vorkasse, Nachname, Rechnung \\ \subsection{Preisniveau} \[ Preisniveau = \frac{1}{Kaufkraft} \] Änderungen des Geldwertes durch Preisindizes abgebildet. Bekanntester: Verbraucherpreisindex (VPI) \\ Inflation: $Warenmenge < Geldmengw$ \\ Deflation: $Warenmenge > Geldmenge$ \\ \section{Vermögensanlage (magisches Dreieck)} Anlageziele: \begin{itemize} \item Sicherheit \item Rentabilität \item Liquidität \end{itemize} Bausparvertrag ist steuerlich förderbar (vermögenswirksame Leistungen) \\ \section{Fonds} Ein Fonds $\Rightarrow$ Geldtopf für bestimmte Aufgaben z.B. Investmentsfonds $\Rightarrow$ Erträge erwirtschaften um den Wert des Fonds zu steigern. \section{Kredite} \begin{itemize} \item Personalkredite: Haftung nur Kreditnehmer \item Sicherungsübereignung: Bank bleibt Eigentümer \item Bürgschaft: Ausfallbürgschaft (Bürge haftet nach Schuldner), Selbstschuldnerische Bürgschaft (Bürge haftet neben Schuldner) \end{itemize} \section{Schufa} Einträge müssen nach 3 Jahren gelöscht werden. \\ Gespeicherte Daten: \begin{itemize} \item Basisdaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift \item Positive Merkmale: Girokonto, Kreditkarten, Handyverträge, ... \item Negative Merkmale: Zahlungsstörungen, ausgemahnte Forderungen \end{itemize} Was macht die Schufa mit den Daten? Stuft per Scoring das Zahlungsverhalten der Verbraucher ein. \section{Ablauf Privatinsolvenz} \begin{enumerate} \item Außergerichtlicher Einigungsversuch \item Insolvenzantrag u. Schuldenbereinigungsverfahren $\Rightarrow$ Gericht prüft Erfolgsaussichten \item Gerichtliches Insolvenzverfahren \item Wohlverhaltensperiode u. Restschuldbefreiung \end{enumerate} \section{Einzelarbeitsvertrag} Geschlechtsneutrale Stellenanzeige \\ Zulässige Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. \\ Unzulässige Fragen; Fragen die nichts mit der ausgeschriebenen Tätigkeit zu tun haben. \\ Abschluss Arbeitsvertrag: Formfrei \\ Entlohnung, Urlaub etc. schriftlich fixiert innerhalb von 4 Wochen $\Rightarrow$ Arbeitsschutzgesetz muss erfüllt sein, sonst nichtig \\ Rechte des Arbeitnehmers: Vergütung, Urlaub, Gleichbehandlung, Zeugnis, Beschäftigung, ... \\ Pflichten des Arbeitnehmers: Dienstleistung, Weisungen befolgen, Treuepflicht, Scheigepflicht, ... \\ \section{Wettbewerbsverbot} Gesetzliches Wettbewerbsverbot: Während Dienstverhältnis ohne Genehmigung des Arbeitgebers: kein eigenes Handelsgewerbe, keine Geschäfte in selber Branche. \\ Vertragliches Wettbewerbsverbot: Keine Konkurrenz nach Austritt. Voraussetzung: Schriftform, keine wesentliche Berufserschwernis, bis max. 2 Jahre nach ausscheiden. \\ \section{Beendigung des Arbeitsverhältnisses} Kündigung: einseitige Willenserklärung bei unbefristeten Arbeitsvertägen \\ Ablauf: Befristete Arbeitsverträge enden mit Ablauf vereinbarter Arbeitsfrist \\ Aufhebungsvertrag: Trennung in gegenseitigem Einverständnis; Jederzeit, kann mit finanziellen Abfindung verbunden sein \section{Kündigungsschutz} Allgemein Kündigungsschutz: Alle AN >18 Jahre, >6 Monate Betriebszugehörigkeit, in Betrieben mit > 10 AN \\ $\Rightarrow$ Schutz vor sozial ungerechtfertigter Kündigung \begin{itemize} \item Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden \item Bei Widerspruch: Weiterbeschäftigung bis Entscheidung vom Arbeitsgericht \end{itemize} Besonderer Kündigungsschutz: Personen in besonderen Situationen/mit besonderen Funktionen \section{Gesetzliche Kündigungsfrist} Grundkündigungsfrist: 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende/15. des Monats. Zugang zum AN spätesten -28 Tage zuvor. \\ Grundkündigungsfristen einzelvertraglich nicht abkürtbar. Ausnahme: Kleinbetriebe \\ Tarifvertrag kann kürzere Fristen regeln! \section{Arbeitszeugnisse} \begin{itemize} \item Qualifizertes oder Einfaches \item Wer ein qualifiziertes Zeugnis will, muss dies erklären \item Qualifiziertes Zeugnis ist Regelfall \item Es ist unverzüglich auszustellen \item Zeugnis = Holschuld \end{itemize} \section{Arbeitsgericht} Arbeitsgericht $\Rightarrow$ Landesarbeitsgericht $\Rightarrow$ Bundesarbeitsgericht bei Streitwert >600eur \\ Ehrenamtliche Richter kennen Berufspraxis, Berufsrichter kennen Gesetze